
Offenlegung meiner Einkünfte
1. Entschädigung
Als gewähltes Mitglied des Abgeordnetenhauses erhalte ich eine monatliche Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 6657 Euro.
2. Personalmittel
Das Land übernimmt auf schriftlichen Antrag für jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses die nachgewiesenen Zahlungsverpflichtungen, die ihm aus der Beschäftigung von bis zu vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen, soweit der vereinbarte Arbeitslohn insgesamt einen Betrag von monatlich 6930 Euro zuzüglich der gesetzlichen Lohnnebenkosten des Arbeitgebenden nicht übersteigt.
3. Kostenpauschale
Für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrkosten und die Unterhaltung eines Büros außerhalb des Gebäudes des Abgeordnetenhauses (externes Büro) steht mir eine monatliche Pauschale von 2779 Euro zur Verfügung.
4. Angaben zu den Verhaltensregeln gem. § 5a Landesabgeordnetengesetz
2.
Referent (VCD Verkehrsclub Deutschland [Verband]) (ruhend);
Mitglieder des Beirats der LSFB (Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin);
4.
Europa-Union Berlin (e);
Initiative Bundesplatz e. V. (e);
Förderverein Unternehmerinnencentrum West (UCW) (e);
Stand: 10. März 2022
